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Informationen für Seniorinnen und Senioren

Was ändert sich für Rentnerinnen und Rentner im Jahr 2023?

Minus bei der Rentenauszahlung ab März 2023 durch höhere Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ist 2023 von 1,3 auf 1,6 Prozent gestiegen. Bei Rentnerinnen und Rentner, die in der Rentenversicherung pflichtversichert sind, wirkt sich diese Änderung erst zeitversetzt ab März 2023 aus. Im Januar und Februar 2023 wurden die aus der Rente zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge zunächst weiter auf Grundlage des bisherigen Beitrags berechnet. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Für viele Rentnerinnen und Rentner steigt somit erst im März der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung und führt zu einem Minus bei der Rentenauszahlung.
Innerhalb eines Jahres können so bis zu 150 Euro mehr auf die Betroffenen zukommen, wie Berechnungen zeigen. Beim Zusatzbeitrag können die Kassen auch darüber oder darunter liegen, denn jede Kasse entscheidet individuell über die Beitragshöhe. Die Krankenkassen sind nicht verpflichtet, die Erhöhung der Beiträge mitzuteilen. Ein Wechsel der Krankenkasse kann evtl. ein Einsparpotential bieten.

Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei den bundesweit geöffneten Krankenkassen seit Januar zwischen 0,90 und 1,80 Prozent. Sowohl pflichtversicherte als auch freiwillig versicherte Rentnerinnen und Rentner erhalten von der Deutschen Rentenversicherung einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Dieser beträgt die Hälfte des Beitrags – auch des Zusatzbeitrags. Während dies für Pflichtversicherte automatische der Fall ist, müssen freiwillig Versicherte einen Antrag stellen.

Die Erhöhung des Zusatzbeitrages wirkt sich auch auf die Berechnung der betrieblichen Altersvorsorge (z.B. VBL) aus, allerdings nur im Rahmen des Betriebsrentenfreibetragsgesetzes von 2020.

Zum Jahreswechsel ist ebenso die Beitragsbemessungsgrenze gestiegen. Der Höchstbetrag zur Berechnung des Krankenkassenbeitrags liegt jetzt bei 4987,50 Euro. Rentnerinnen und Rentner, deren anrechenbare Bezüge auf dieser Grenze oder höher liegen, zahlen in den nächsten zwölf Monaten ebenfalls bis zu 150 Euro mehr Krankenkassenbeitrag. Um den Zuschuss zu erhalten, ist auch für sie ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung notwendig.

Erhöhung der Rente zum 01.07.2023

Nach den vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steigt die Rente zum 01. Juli 2023 in Westdeutschland um 4,39 Prozent und in den neuen Ländern um 5,86 Prozent. Damit gilt endlich ein gleich hoher Rentenwert für alle Rentnerinnen und Rentner. Wegen der höheren Lohnsteigerungen im Osten wird die Rentenangleichung Ost bereits ein Jahr früher erreicht, als gesetzlich vorgesehen.
Die Rentenerhöhungen sind möglich, weil es gute Tarifabschlüsse und Lohnerhöhungen gab. Ein stabiler Arbeitsmarkt und gute Einkommen sichern immer auch die Anpassung der Renten.

Nebenverdienstgrenze für Rentnerinnen und Rentner aufgehoben

Die Nebenverdienstgrenze für Rentnerinnen und Rentner wurde ab 01.Januar 2023 aufgehoben. Dies gilt auch für die vorgezogene Altersrente. Einschränkungen gibt es für Erwerbsminderungsrenten. Für sie gelten weiterhin die dynamischen Hinzuverdienstgrenzen. Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich 2023 eine Hinzuverdienstgrenze von rund 35.800 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung von rund 17.820 Euro. Es gilt weiterhin, dass eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden darf, welches Grundlage für die Erwerbsminderungsrente ist. Andernfalls kann der Anspruch auf die Rente trotz Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze entfallen.

Weitere Informationen zu dem Thema sind zu finden unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Hinzuverdienst-und-Einkommensanrechnung